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FAQ

Über die LakoF und über das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen über die LakoF, ihre Ziele, Arbeitsweisen und Ergebnisse und zu dem Amt und den Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen (LakoF) ist ein Zusammenschluss aller zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika (Charité). Seit ihrer Gründung 1991 ist die LakoF geschlechterpolitische Akteurin und Expertin für Chancengerechtigkeit in der Berliner Wissenschaftslandschaft.

→ Mitglieder der LakoF sind alle gewählten zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen an Berliner Hochschulen in Trägerschaft des Landes, also der vier Universitäten, der vier Fachhochschulen, der drei Kunsthochschulen, der Universitätsmedizin (Charité) sowie der beiden staatlich anerkannten Hochschulen für Sozialwesen in kirchlicher Trägerschaft.

Alle zwei Jahre wählt die LakoF → Sprecherinnen, die ihre Belange nach außen vertreten. Die Arbeit der Sprecherinnen wird durch die → Geschäftsstelle fachlich begleitet und in den Koordinationsaufgaben sowie der Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Zur vertiefenden Arbeit an aktuellen Themen kann die Landeskonferenz ständige oder befristete Arbeitsgruppen einrichten.

Die LakoF steht für einen geschlechtergerechten Wandel in der Berliner Hochschulpolitik. Ihr Ziel ist die Etablierung gleichstellungssensibler Strukturen und die landesweite Umsetzung der Gleichstellung von Frauen in Hochschule und Wissenschaft. Sie ist eine Plattform für strategischen Austausch, Kooperation und für ein gemeinsames politisches Wirken in Berlin.

Die → Allgemeinen Gleichstellungsstandards an den Berliner Hochschulen (AGS) von 2015 bilden die gemeinsame Grundlage zur gleichstellungspolitischen Qualitätsentwicklung im Rahmen einer zukunftsweisenden Hochschulpolitik. Dabei werden die Vielfalt der Berliner Hochschulen und die spezifischen Ansätze von Gleichstellung in den unterschiedlichen Fächerkulturen berücksichtigt. Die Verschiedenheit und die besonderen fachlichen Profile der Hochschulen sind in den einzelnen Statements der → Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nachlesbar.

Die → rechtlichen Grundlagen der Arbeit der LakoF sind das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), insbesondere der Paragraf 59, der neue Paragraf 59a und das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).

  • Die LakoF erarbeitet Positionen, Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen hochschul- und gleichstellungspolitischen Fragen.
  • Sie konzipiert gleichstellungsfördernde Strategien und innovative Maßnahmen für Berliner Hochschulen.
  • Sie koordiniert die hochschulübergreifenden Angelegenheiten von Chancengerechtigkeit und Frauenförderung an den Berliner Hochschulen.
  • Sie vernetzt hochschulpolitische Akteur*innen und bringt sie im Rahmen der Berliner Dialogstrategie zusammen.
  • Sie tauscht sich aus und arbeitet eng mit der → Arbeitsgemeinschaft der Berliner Frauen und Geschlechterforschungseinrichtungen (afg) und der → Ombudsstelle LADG zusammen.
  • Sie kooperiert mit außeruniversitären Institutionen und Verbänden.

Die LakoF tagt einmal im Monat. Der Sitzungsort rotiert unter den verschiedenen Berliner Hochschulen. Alle zwei Jahre wählt die LakoF aus ihrem Kreis → Sprecherinnen sowie Stellvertreterinnen. Die Arbeit der Sprecherinnen wird durch die → Geschäftsstelle fachlich begleitet und in den Koordinationsaufgaben sowie der Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Sprecherinnen der LakoF vertreten die Landeskonferenz nach außen. Sie sind Mitglied des erweiterten Vorstands der → Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof).

Die Landeskonferenz ist im engen Austausch mit Politik und Wissenschaft.

Landesebene

  • Abgeordnetenhaus/Berliner Senat
  • Senatskanzlei für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetz
  • Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP)
  • Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen der Berliner Hochschulen (afg)
  • Geschäftsstelle und Auswahlkommission des Berliner Chancengleichheitsprogramms (BCP)
  • Interessensvertretungen wie z.B. die Mittelbauinitiative (LAMB), die Landesvertretung MTSV, die Personalräte, die Landes Astenkonferenz (LAK) und die Antidiskriminierungsstelle des Landes

Bundesebene

  • Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen an Hochschulen e.V. (bukof)
  • Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS)
  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
  • Wissenschaftsrat (WR)
  • Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Bund-Länder (GWK)
  • Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die LakoF setzt sich kontinuierlich für eine Verbesserung der Chancengleichheit und eine umfassende Chancengerechtigkeit ein:

  • Begleitung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen in Forschung, Kunst und Lehre
  • Implementierung und Weiterentwicklung von hochschulpolitischen Instrumenten in Berlin
  • Gezielte Steigerung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Hochschulbereichen, akademischen Feldern und in allen Statusgruppen
  • → LakoF-Publikationen: Stellungnahmen, Pressemitteilungen, Handreichungen, Broschüren
  • → LakoF-Veranstaltungen: Tagungen, Workshops, Weiterbildungen

Die LakoF ist Expertin für Gleichstellungsfragen an Berliner Hochschulen. Sie ist Ansprechpartnerin für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur.

Die Geschäftsstelle hat die fachliche Begleitung der Arbeit der LakoF und ihrer → Sprecherinnen zur Aufgabe. Sie unterstützt außerdem die → Vernetzung der LakoF mit Akteur*innen der Gleichstellungs- und Hochschulpolitik im Sinn der Berliner Dialogstrategie.

Tätigkeiten sind insbesondere:

  • Verfassen von Stellungnahmen, Positionspapieren und Mitteilungen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungen und Workshops
  • Inhaltliche Zuarbeit und Organisation der monatlichen LakoF-Sitzungen und ihrer AGs und der jährlichen Klausurtagung
  • Unterstützung der Sprecherinnenbei der Wahrnehmung aktueller Termine
  • Unterstützung der LakoF Mitglieder zu aktuellen Themen, Recherchen und Analysen
  • Bearbeitung von Anfragen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich verankerten Chancengleichheit hin. Sie beraten und unterstützen die Hochschulleitung und die weiteren Organe der Hochschule. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen.

An jeder Berliner Hochschule gibt es eine hauptberufliche[1] zentrale → Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Jeder Fachbereich oder jede Fakultät einer Hochschule sowie ihre weiteren dezentralen Einrichtungen, wie beispielsweise die Universitätsverwaltung, haben zusätzlich jeweils eine dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

Das Amt der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen ist ein hauptberufliches Wahlamt und wird in Berlin alle 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulmitglieder. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage ist zugleich Frauenvertreterin nach LGG.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an fachliche Weisungen gebunden. Sie darf beim Ausüben ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden.

Für die Novellierung des → Berliner Hochschulgesetzes hat die LakoF 2019 eine Umbenennung von Frauenbeauftragte in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte empfohlen. Sie hat damit die Entwicklung des Gleichstellungsauftrags in den letzten 30 Jahren berücksichtigt. Gleichzeitig soll das weiterhin bestehende deutliche Gerechtigkeitsdefizit für Frauen durch die Doppelbenennung hervorgehoben werden.


[1] An der Evangelischen Hochschule und an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nebenberuflich.


Gemäß Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 → Grundgesetz fördert der Staat „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Die Berliner Hochschulen haben als öffentliche Einrichtungen einen gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung. Dabei unterstützen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten die Hochschulen durch ihre Fachkompetenz und Expertise.

Der Verfassungsauftrag der Hochschulen wird durch das → Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), das → Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das → Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sowie durch hochschuleigene Richtlinien und Ordnungen genauer bestimmt.

Frauen werden gesellschaftlich und strukturell nach wie vor benachteiligt. Die Hochschule als öffentliche Bildungseinrichtung ist von Diskriminierungen nicht frei. Frauen sind in vielen Bereichen in Forschung und Lehre weiterhin unterrepräsentiert. Die Individualförderung von Frauen ist Ausgleich struktureller Probleme der Gesellschaft im Allgemeinen sowie der Hochschule im Besonderen. Frauenförderung ist eine kompensatorische Maßnahme.

Die Frauenförderung ist historisch und politisch gewachsen. Berlin förderte als eines der ersten Bundesländer die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen. 1986 wurden an Westberliner Hochschulen vereinzelt die ersten Beauftragten für Frauenfragen ernannt. 1990 wurde dann das Amt der Frauenbeauftragen als hauptberufliche[1] Position für alle Berliner Hochschulen im Landeshochschulgesetz verankert.

Im Jahr 2021 wurde mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes das Amt in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte umbenannt. Der neue Name bildet die aktuelle Entwicklung ab.

Die Chancengleichheit ist noch nicht erreicht. Frauen haben nach wie vor mit Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts oder dessen Zuschreibungen zu kämpfen. Die Förderung von Frauen ist ein notwendiges und zentrales Instrument im Streben nach Gleichberechtigung aller Geschlechter. Dabei müssen die Erkenntnisse intersektionaler Forschung und eine Sensibilisierung für weitere Ungleichheitskategorien einbezogen werden.


[1] An der Evangelischen Hochschule und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nebenberuflich.

Die Arbeit einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen ist umfangreich und vielfältig:

  • Sie vertritt die Interessen der Frauen ihrer Hochschule.
  • Sie berät und unterstützt die Hochschulleitung.
  • Sie begleitet Stellenbesetzungs- und Einstellungsverfahren.
  • Sie ist Anlaufstelle für Beschwerden aufgrund von Diskriminierung.
  • Sie berät Betroffene zum Umgang mit Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
  • Sie entwickelt Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung.
  • Sie initiiert Projekte zum Abbau von Diskriminierung.
  • Sie informiert und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie hat Informations-, Rede- und Antragsrecht bei allen Gremiensitzungen.

Die → Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterstützt z.B. Frauen beim Planen der Karriere, Weiterbildung oder bei Fragen zu individuellen Arbeitsbedingungen. Sie ist Anlaufstelle für Beschwerden aufgrund von Diskriminierung und Benachteiligung. Sie berät kompetent im Umgang mit Schwierigkeiten an der Hochschule. Sie ist Expertin in Bezug auf gesetzliche Regelungen und Richtlinien der Hochschule.

Je früher eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte einbezogen wird, desto besser.

Das → Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und das → Landeshochschulgesetz (BerlHG) legen fest, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Auswahlverfahren und Stellenbesetzungen innerhalb der Hochschule einzubeziehen ist. Außerdem ist sie bei allen die Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, sowie bei den entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu beteiligen.

Eine Maßnahme muss nicht spezifisch für Frauen sein, um eine gleichstellungspolitische Komponente zu haben. Deshalb gibt es das Prinzip des Gender Mainstreaming oder des Gender Budgetings. Hier sind Entscheidungsträger*innen dazu aufgefordert, schon in der Planungsphase die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen und gemeinsam darüber nachzudenken, ob die entsprechenden Maßnahmen und Instrumente tatsächlich diskriminierungsfrei sind oder ob sie Strukturen verfestigen, die zu Diskriminierung und Benachteiligung führen können.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und andere Akteur*innen der Gleichstellungspolitik arbeiten eng mit Geschlechterforscher*innen zusammen. Die Geschlechterforschung leistet einen zentralen Beitrag zum gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt und dem Verständnis von Ungleichheit. Sie bereichert Lehre und Forschung. Frauenbeauftragte greifen in ihrer täglichen Arbeit auf Erkenntnisse der Geschlechterforschung zurück.

Die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterscheidet sich jedoch in Blick- und Handlungsfeldern von denen der Geschlechterforscher*innen. Letztere bewegen sich im Spannungsfeld von Theorie und Forschung. Die Handlungsfelder der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als politische Akteur*innen der Hochschule bewegen sich hingegen im Rahmen der Gleichstellungspraxis. Ihr Blick liegt neben den gesellschaftlichen Strukturen auf der Hochschule als Organisation.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und Geschlechterforscher*innen Berlins arbeiten im Kompetenznetzwerk der → Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen (afg) zusammen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten in ihren Hochschulen eng mit den Beauftragten für Diversität zusammen. Dort, wo Gremien für Diversität eingerichtet wurden, sind sie Mitglied des Gremiums. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind Expertinnen zu Antidiskriminierung in Hochschulstrukturen.

Die Intersektionalitätsforschung hat zudem belegt, dass sich der Wirkungsgrad bei der Verschränkung mehrerer Diskriminierungskategorien deutlich erhöht. Deshalb ist eine gute Kommunikation und ein regelmäßiger Austausch unter allen Beauftragten zu Diskriminierungskategorien wichtig.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät zur Gestaltung von:

  • chancengerechten Rahmenbedingungen für Studium, Forschung, Kunst und Lehre
  • geschlechtergerechten Abläufe in der Verwaltung
  • Instrumenten der Hochschulsteuerung
  • Steuerungselementen für die Berufungspolitik

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte fördert

  • eine geschlechtergerechte Organisationskultur und Personalpolitik
  • die Stärkung von Geschlechterforschung und Genderaspekten in Studium, Forschung, Kunst und Lehre
  • die Entwicklung von Fördermaßnahmen und –instrumenten für Frauen unterschiedlicher Statusgruppen

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte begleitet

  • Berufungsverfahren
  • Einzelfälle sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
  • Auditierungsprozesse
  • die Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Frauenförderprogrammen auf Hochschul-, Landes- und Bundesebene

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist vernetzt