Was ist eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte?
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich verankerten Chancengleichheit hin. Sie beraten und unterstützen die Hochschulleitung und die weiteren Organe der Hochschule. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen.
An jeder Berliner Hochschule gibt es eine hauptberufliche[1] zentrale → Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Jeder Fachbereich oder jede Fakultät einer Hochschule sowie ihre weiteren dezentralen Einrichtungen, wie beispielsweise die Universitätsverwaltung, haben zusätzlich jeweils eine dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Die dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten arbeiten eng mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammen.
Das Amt der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen ist ein hauptberufliches Wahlamt und wird in Berlin alle 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulmitglieder. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage ist zugleich Frauenvertreterin nach LGG.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an fachliche Weisungen gebunden. Sie darf beim Ausüben ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Für die Novellierung des → Berliner Hochschulgesetzes hat die LakoF 2019 eine Umbenennung von Frauenbeauftragte in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte empfohlen. Sie hat damit die Entwicklung des Gleichstellungsauftrags in den letzten 30 Jahren berücksichtigt. Gleichzeitig soll das weiterhin bestehende deutliche Gerechtigkeitsdefizit für Frauen durch die Doppelbenennung hervorgehoben werden.
[1] An der Evangelischen Hochschule und an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nebenberuflich.