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Warum Frauen- UND Gleichstellungsbeauftragte?

Die Frauenförderung ist historisch und politisch gewachsen. Berlin förderte als eines der ersten Bundesländer die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen. 1986 wurden an Westberliner Hochschulen vereinzelt die ersten Beauftragten für Frauenfragen ernannt. 1990 wurde dann das Amt der Frauenbeauftragen als hauptberufliche[1] Position für alle Berliner Hochschulen im Landeshochschulgesetz verankert.

Im Jahr 2021 wurde mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes das Amt in Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte umbenannt. Der neue Name bildet die aktuelle Entwicklung ab.

Die Chancengleichheit ist noch nicht erreicht. Frauen haben nach wie vor mit Ungleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts oder dessen Zuschreibungen zu kämpfen. Die Förderung von Frauen ist ein notwendiges und zentrales Instrument im Streben nach Gleichberechtigung aller Geschlechter. Dabei müssen die Erkenntnisse intersektionaler Forschung und eine Sensibilisierung für weitere Ungleichheitskategorien einbezogen werden.


[1] An der Evangelischen Hochschule und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nebenberuflich.