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Ordnungsrecht an Hochschulen demokratisch ausgestalten

Das Ordnungsrecht für Berliner Hochschulen ist in Kraft getreten. Die Hochschulen müssen die entsprechenden Satzungen demokratisch ausgestalten und die Studierenden und Beauftragten für Gleichstellung und Antidiskriminierung im Prozess beteiligen.

News vom 22.07.2024

Das neu eingeführte Ordnungsrecht für die Berliner Hochschulen sieht vor, Verfahren zu definieren, die es erlauben, Studierende bei schweren Verstößen zu exmatrikulieren. Voraussetzung dafür ist eine rechtskräftig verurteilte Straftat gegenüber anderen Hochschulmitgliedern. Die LakoF fordert, dass die Hochschulen bei der Entwicklung der betreffenden Satzungen Vertreter*innen aller Mitgliedergruppen sowie Expert*innen und Beauftragte für Gleichstellung und Antidiskriminierung einbinden. Das Ordnungsrecht muss demokratisch gestaltet werden!

Die Anwendung des Ordnungsrechts sollte an Hochschulen das letztmögliche Mittel sein, wenn alle weiteren zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden. Dazu gehören Präventions- und Schutzmaßnahmen für Betroffene von → Diskriminierung und Gewalt ebenso wie Interventionen gegenüber Personen, die sich diskriminierend und gewaltvoll verhalten. Handlungsleitend muss dabei die Herstellung von Betroffenengerechtigkeit sein.

Weitere Forderungen der LakoF zum Prozess der Satzungsgestaltung an den Hochschulen finden sich im → Positionspapier (Download PDF).

Die Änderung des Berliner Hochschulgesetz vom 10. Juli 2024 lässt sich unter folgendem → Link im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt als PDF herunterladen.

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