Chancengerechte Berufungsverfahren
Nur knapp 36% der Professuren in Berlin sind 2022 von Frauen besetzt. Und wenn sich der Anteil genauso langsam verbessert, wie in den letzten 10 Jahren, wird Berlin echte Parität bei den Professuren erst in ca. 45 Jahren erreichen. Ein ernüchternder Ausblick! Zwar ist Berlin im Bundesdurchschnitt Spitzenreiterin beim Professorinnenanteil und erreicht bei den Berufungen einen Frauenanteil von zuletzt 48,2% in 2024, allerdings zeigt die Diskrepanz zwischen gut ausgebildeten Akademiker*innen und dem Frauenanteil auf Professuren in Berlin deutlich, dass Chancengleichheit noch nicht erreicht ist.
Berufungsverfahren
Berufungsverfahren sind für die Gleichstellung von Frauen an Hochschulen eines der wesentlichen Handlungsfelder, denn transparente und professionell durchgeführte Berufungsverfahren erhöhen die Chancengerechtigkeit. Daher hat die LakoF 2020 eine Klausurtagung zu Standards und Best Practice chancengerechter Berufungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss hat sich eine AG mit LakoF-Mitgliedern und dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gebildet, die weiter am Thema arbeitet. Ergebnis dieser AG ist unter anderem ein interner Leitfaden für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Berliner Hochschulen zu Gleichstellung in Berufungsverfahren sowie eine öffentliche Handreichung für Mitglieder von Berufungskommissionen mit Empfehlungen und Best Practice zur chancengerechten Durchführung von Berufungsverfahren. Die AG arbeitet weiter zu Fortbildungen zu Gender-Bias und diskriminierungsfreien Berufungsverfahren für Mitglieder von Berufungsverfahren.
Aus Mitteln des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in und Lehre und der Einstein Stiftung Berlin wurde ein Training für Mitglieder von Berufungskommissionen zum Unconscious Bias entwickelt. Das Traning ist auf englisch und deutsch frei zugänglich.
Links
→ LakoF Handreichung zu chancengerechten Berufungsverfahren (Download PDF)
→ Unconscious Bias Training (deutsch)
→ Unconscious Bias Training (english)
Berufungsrecht
Das Berufungsrecht liegt in Berlin bei dem für Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats (siehe §101 BerlHG), dieses ist dabei nicht an die Reihenfolge des Berufungsvorschlags der Hochschulen gebunden und überprüft die Qualitätsstandards und die Geschlechtergerechtigkeit der Verfahren unabhängig. Aus Sicht der LakoF Berlin muss dieses Berufungsrecht der Senatsverwaltung für Wissenschaft unbedingt beibehalten werden, solange keine deutlichen Fortschritte bei der Verbesserung des Frauenanteils bei Professuren erreicht wurden. Dazu hat die LakoF eine Position verfasst. Für eine geplante Übertragun des Berufungsrechts an die Hochschulen hat die LakoF im September 2024 Empfehlungen für die Qualitätssicherung und Gleichstellungsstandards veröffentlicht.
Links
→ LakoF Position zum Berufungsrecht in Berlin (Download PDF)
→ LakoF Position "Gleichstellung in Berufungsverfahren endlich absichern" (Download PDF)
Berufungsmonitoring
Um nachvollziehen zu können, wie sich das Berufungsgeschehen in Berlin entwickelt, sind differenzierte Daten notwendig. 2023 meldete die Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, dass im vorigen Jahr 49% der Neuberufungen an Frauen gingen. Wie viele dieser berufenen Frauen werden auf unbefristete Professuren berufen? Wie viele in die höchste Besoldungsgruppe W3? In welchen Fächergruppen und an welchen Hochschulen? Wie viele der Berufenen nehmen den Ruf tatsächlich an? Alle diese Informationen und weitere darüber hinaus, sind notwendig, um die Entwicklung der Frauenanteile bei den Professuren in Berlin genau nachvollziehen zu können und die Gleichstellungsarbeit strategisch auszurichten. Daher fordert die LakoF ein berlinweites einheitliches Berufungsmonitoring und die systematische Auswertung der Daten.
Links
→ LakoF Position zum Berufungsmonitoring (Download PDF)