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Training zu Unconscious Bias für Berufungskommissionsmitglieder

Das Training für Mitglieder von Berufungskommissionen zum Umgang mit Unconscious Bias ist jetzt online. 

News vom 05.12.2024

In Berufungsverfahren können Bias auftreten, die als Verzerrungseffekte das Verfahren beeinflussen. Unconscious Bias sind Verzerrungseffekte, die zu einer Diskriminierung von bestimmten Personengruppen zum Beispiel Frauen führen können. Zur nachhaltigen Erhöhung des Frauenanteils an Professuren ist dementsprechend eine Sensibilisierung für das Thema im Kontext von Berufungsverfahren erforderlich.

Das Training zu Bias in Berufungsverfahren mit einem Fokus auf Genderbias richtet sich an Mitglieder von Berufungskommissionen. Es entstand in einer Kooperation der → TU Berlin und der → UdK Berlin und wurde gefördert vom → Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP).

Ablauf des Trainings: Sie begleiten eine Berufungskommission während eines Berufungsverfahrens. In Situationen, in denen Verzerrungseffekte auftreten könnten, wird die Diskussion angehalten. Sie erhalten drei Möglichkeiten, um zu reagieren. Anschließend folgt ein Erklärvideo, das Ihre Entscheidung reflektiert.   
Das Training dauert in etwa 40-60 Minuten und besteht aus 9 Animationsszenen, die sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch angesehen werden können.

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